Angelbestimmungen

Bei mehr als der Hälfte der geschlossenen Eisdecke im Angelgewässer, ist das Fischen verboten.
Untermaßige Fische sind in jedem Fall schonenst und sofort an der Fangstelle zurückzusetzen.Für alle anderen nicht aufgeführten Fischarten, gelten die gesetzlichen Schonmaße- u. Zeiten.

Erlaubtes Fangerät: (mit jeweils 1 Anbissstelle) Friedfische, Aale: Zwei Ruten mit Einzelhaken
Raubfische: Zwei Ruten (nur Jahreskarteninhaber)

Fangbegrenzung pro Tag : 1 St. Raubfisch ; 2 St. Karpfen ; 2 St. Schleien ;
2 St. Salmoniden, 3 kg Weißfische

Fangbegrenzung pro Jahr : 10 St. Hechte ; 10 St. Zander ; 20 St. Forellen ;
20 St. Schleien ; 30 St. Karpfen,

Das Angeln mit Blitzhacken ist verboten!

Ergänzung der Angelbestimmungen 2021

Aufstellen eines Wetterschutzes, Zelte, Pavillons etc. sind nur ohne Boden erlaubt.

Wohnwägen, Wohnmobile, Wohnanhänger, sowie Fahrzeuge mit Festeinbauten zum Camping sind, mit Ausnahme am Otterweiher, an allen Gewässern nicht mehr erlaubt.

Größere Personenansammlungen, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, mit Ausnahme von Familienmitgliedern ersten Grades, Lebensgefährten, ist der Aufenthalt sowie das Nächtigen, nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann einen Platzverweis und den Einzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben.

Schonzeiten und Schonmaße

Fischart
Schonzeit
Schonmaß
Forelle
01.10. - 30.04
26 cm
Hecht / Zander
im Fließgewässer und Inkasee
01.01. - 31.05.
15.02. - 30.04.
55 cm
55 cm

Karpfen
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35 cm
Schleie
01.05. - 30.06.
30 cm
Stör
ganzjährig
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Aal
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50 cm