Angelbestimmungen
Bei mehr als der Hälfte der geschlossenen Eisdecke im Angelgewässer, ist das Fischen verboten. Erlaubtes Fangerät: (mit jeweils 1 Anbissstelle) Friedfische, Aale: Zwei Ruten mit Einzelhaken Fangbegrenzung pro Tag :
1 St. Raubfisch ; 2 St. Karpfen ; 2 St. Schleien ; Fangbegrenzung pro Jahr :
10 St. Hechte ; 10 St. Zander ; 20 St. Forellen ; Das Angeln mit Blitzhacken ist verboten! Ergänzung der Angelbestimmungen 2021 Aufstellen eines Wetterschutzes, Zelte, Pavillons etc. sind nur ohne Boden erlaubt. Wohnwägen, Wohnmobile, Wohnanhänger, sowie Fahrzeuge mit Festeinbauten zum Camping sind, mit Ausnahme am Otterweiher, an allen Gewässern nicht mehr erlaubt. Größere Personenansammlungen, welche nicht Mitglieder des Vereins sind, mit Ausnahme von Familienmitgliedern ersten Grades, Lebensgefährten, ist der Aufenthalt sowie das Nächtigen, nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen kann einen Platzverweis und den Einzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben. Schonzeiten und Schonmaße
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||