Fischereiaufsicht
Fischereiaufseher
Im Verein sind 4 vom Landratsamt Neustadt a.d.WN bestätigte Fischereiaufseher gem. Art. 86 BayFiG,
ehrenamtlich tätig.

Sie haben gem. Art. 87 BayFiG die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln und deren Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Zusätzlich sollen sie den Schutz der Lebensgemeinschaften im und am Gewässer sicherstellen.

Hierzu stehen dem Fischereiaufsehern nachfolgende Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die Kontrolle

" Vor Ort " zur Verfügung:

Identitätsfeststellung

  • Kontrolle des Fischereischeins und des Erlaubnisscheins

  • Besichtigung der mitgeführten Fanggeräte, Fischbehälter und gefangenen Fische

  • Betreten von Grundstücken mit Ausnahme von Wohnungen

  • Anhalten und Betreten von Wasserfahrzeugen

  • Befahren der für die Allgemeinheit gesperrten Straßen und Wege

Besteht der Verdacht, dass eine Zuwiderhandlung unmittelbar bevorsteht oder begangen wird , können weitere Befugnisse in Anspruch genommen werden.

Tageskarten von Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern

Tageskarten von Gastfischern sowie Vereinsmitgliedern, auf denen der Angeltag nicht eingetragen wurde, sind bei der Kontrolle von den Fischereiaufsehern einzuziehen!