Schonzeiten und Schonmaße
Bei mehr als der Hälfte der geschlossenen Eisdecke im Angelgewässer, ist das Fischen verboten. Untermaßige Fische sind in jedem Fall schonenst und sofort an der Fangstelle zurückzusetzen. Für alle anderen nicht aufgeführten Fischarten, gelten die gesetzlichen Schonmaße- u. Zeiten. Erlaubtes Fangerät: (mit jeweils 1 Anbissstelle) Friedfische, Aale: Zwei Ruten mit Einzelhaken Raubfische: Zwei Ruten (nur Jahreskarteninhaber) Fangbegrenzung pro Tag :
1 St. Raubfisch ; 2 St. Karpfen ; 2 St. Schleien ; Fangbegrenzung pro Jahr :
10 St. Hechte ; 10 St. Zander ; 20 St. Forellen ; Das Angeln mit Blitzhacken ist verboten! |
||||||||||||||||||||||||||||||||